ASB LV Hessen e.V. Ortsverband Mainspitze


Weitere Information zum Zivildienst

Zivildienst

Viele Dienste des ASB wären ohne die Zivildienstleistenden kaum denkbar. Die jungen Männer helfen alten oder behinderten Menschen im Haushalt, gehen für sie einkaufen oder fahren sie zum Arzt. Die Pflegedienste werden von den Zivis unterstützt, ebenso der Mahlzeitendienst. Für Schwerstbehinderte bedeutet die Betreuung durch einen Zivildienstleistenden oft die einzige Möglichkeit, ein eigenständiges Leben zu führen. Rollstuhlfahrern, die in der Regel öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, helfen die Zivis aus dem Behindertenfahrdienst. Sie bringen Kinder zur Schule und arbeiten in Krankentransport und Rettungswesen mit.


Zivildienst beim ASB

In welchen Bereichen und Orten Zivildienstplätze beim ASB zur Verfügung stehen, darüber gibt die Verwaltungsstelle für den Zivildienst beim ASB-Bundesverband in Köln Auskunft. Sie hat nach dem Zivildienstgesetz vom Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) den Auftrag bekommen, die dem ASB angehörenden Zivildiensteinrichtungen zu betreuen. Die Aufgaben umfassen u.a. die Beratung und Betreuung in allen Zivildienstfragen von Kriegsdienstverweigerern, aktiven Zivildienstleistenden, Zivildiensteinrichtungen und Orts-, Kreis- und Landesverbänden, die sich als Zivildienststelle anerkennen lassen wollen.


Einführungslehrgänge

Nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) werden Zivildienstleistende innerhalb der ersten drei Dienstmonate in Lehrgängen über Wesen und Aufgaben des Zivildienstes sowie ihre Rechte und Pflichten als Zivildienstleistende unterrichtet. Je nach Tätigkeitsbereich folgt ein zusätzlicher fachlicher Einführungslehrgang, der an dafür anerkannten Zivildienstschulen durchgeführt wird. Für den Einsatz im Krankentransport/Rettungswesen und in der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung ist eine fachliche Einführung zwingend vorgeschrieben. Wie an einem normalen Arbeitsplatz werden die Zivildienstleistenden zusätzlich in der Dienststelle auf die zukünftige Tätigkeit vorbereitet.


Urlaub und Sold

Für die gesamte Zeit des Zivildienstes von 10 Monaten erhält der Zivildienstleistende 22 Tage Erholungsurlaub. In der Regel beträgt der Sold in den ersten drei Monaten 7,41 EUR pro Kalendertag, erhöht sich ab dem vierten Monat auf 8,18 EUR  und ab dem siebten Monat auf 8,95 EUR. Das Entlassungsgeld nach voller Dienstzeit beträgt 690,24 EUR. Zivildienstleistende, die altem Recht 11 Monate Zivildienst geleistet haben, erhalten  766,94 EUR Entlassungsgeld.

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gedruckt am: Mo, 06.02.2012 © ASB LV Hessen e.V. Ortsverband Mainspitze • Tel. 06134/51051 • eMail: verwaltung@asb-mainspitze.de