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ASB LV Hessen e.V. Ortsverband Mainspitze | |||
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Krank im Ausland ![]() Ein schwerer Verkehrsunfall auf Kreta, ein Herzanfall in Kenia oder eine Rückenmarksverletzung in den französischen Alpen - das oder ähnliches kann jedem passieren, der im Ausland unterwegs ist. Und wer möchte dann nicht am liebsten so schnell wie möglich nach Hause? Ohne jede Vorsorge kann dies aber sehr schwierig sein, denn Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Rückholkosten. Service für ASB-Mitglieder ASB-Mitglieder sind für eine solche Situation durch den ASB-Rückholdienst gut vorbereitet, denn mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages sind die Kosten für die Inanspruchnahme des Rückholdienstes abgegolten. Der ASB bietet seinen Mitgliedern die Rückholung in ein heimatnahes Krankenhaus an, wenn sie im Ausland erkranken oder verunglücken und ein Rücktransport aus medizinischen Gründen notwendig ist, bzw. ein Kranken- hausaufenthalt die Dauer von 14 Tagen nach Alarmierung der ASB-Einsatzzentrale überschreiten würde. Im Rahmen der Mitgliedschaft entstehen auch dem Ehegatten oder den Kindern des Mitglieds, für die ein Kindergeldanspruch nachgewiesen werden kann, keine Kosten für den Rückholdienst. Informationen zu den genauen Versicherungsbedingungen finden Sie hier. Was müssen Sie tun?
Was tut der ASB für Sie?
Worldwide Medical Service Zusätzlich zu den obengenannten Leistungen des Rückholdienstes sorgt der ASB auf Wunsch gegen Kostenerstattung auch für den Versand von dringend benötigten Medikamenten, Hilfsmitteln und Unterlagen an den Urlaubsort, die Buchung und Hinterlegung von Flugtickets für die am Aufenthaltsort verbliebenen Angehörigen des Erkrankten, sozial-psychologischen Beistand für die Angehörigen des Erkrankten. Rufen Sie uns an: | |||
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gedruckt am: Mo, 06.02.2012 © ASB LV Hessen e.V. Ortsverband Mainspitze Tel. 06134/51051
eMail: verwaltung@ |