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Rettungsdienste appellieren an den Bundestag

Erneut wenden sich die im Rettungsdienst tätigen Organisationen gegen die geplante Streichung von drei Prozent bei den Kosten für den Rettungsdienst. Die gemeinnützigen Hilfsorganisationen und der Bundesverband der Privaten Krankentransportunternehmen befürchten massive Einschränkungen im Rettungsdienst und beim qualifizierten Krankentransport.

Die Patienten müssen sich auf längere Wartezeiten und eine schlechtere Versorgung in Notfällen einstellen, wenn die Bundesregierung eine pauschale Drei-Prozent-Kürzung der Leistungsentgelte für Rettungs- und Krankentransporte umsetzt

Diese Kürzung ist im Entwurf für das Wettbewerbsgesetz für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-WSG) ohne sachliche Begründung und zu Lasten der Leistungserbringer vorgesehen.

Daher fordern die gemeinnützigen Hilfsorganisationen und der Bundesverband der Privaten Krankentransportunternehmen die Bundesregierung in einem Eckpunktepapier auf, die beabsichtigte pauschale und unbegründete Kürzung der Entgelte im GKV-WSG nicht umzusetzen. Seit Jahren steigen die Kosten im Rettungsdienst durch wachsende Betriebskosten, Qualitätsansprüche und Lohnforderungen. Gleichzeitig drücken die Krankenkassen als Kostenträger die Preise für den Rettungsdienst, so dass die Kosten nicht mehr gedeckt werden können.


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